Allgemeine Geschäftsbedingung

# Geltungsbereich 

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) 
gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb C.C. Kay GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,  Herrn Christoph-Constantin Kay, Offakamp 9f, 22529 Hamburg, Telefon, (040) 28 78 25 81, Fax (040) 28782582, Mail:  info@cckay.de (im Folgenden kurz C.C. Kay GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).  

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden  nicht anerkannt. 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend 
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei  Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit 
handelt, § 14 BGB.

# Widerrufsrecht für Verbraucher 

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. 

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei C.C. Kay GmbH, stellen lediglich ein Angebot an C.C. Kay GmbH zum Abschluss  eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch C.C. Kay GmbH.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch C.C. Kay GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

1.4 Gerichtstand: Hamburg

2. Lieferung

2.1 C.C. Kay GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. 

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Ver- einbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von C.C. Kay GmbH (nachfolgend:  Vorbehaltsware).

3.4 Das anbringen von Werbung Dritter an Firmeneigentum, ohne vorheriger Zustimmung durch die C.C. Kay GmbH,

wird pauschal im Rahmen der Konkludenten Zustimmung, durch das anbringen der Werbeeinheit, mit 2,41 € zzgl. MwSt., pro Tag und je Werbeeinheit, bis zur Entfernung des Verursachers berechnet.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: 

•       Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von C.C. Kay GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher C.C. Kay GmbH gegen den 

Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. 

•       Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte wei-

ter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an C.C. Kay GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. 

•       Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. 

•       Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von C.C. Kay GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden  oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Un- ternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von C.C. Kay GmbH. Bei Pfändungen,  Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Muster- GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. 

•       Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an C.C. Kay GmbH ab, die diese  Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist  der Unternehmerkunde berechtigt, die C.C. Kay GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist  jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. 

•       Auf Verlangen von C.C. Kay GmbH hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden  Abnehmer bekannt zu machen und C.C. Kay GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

        C.C. Kay GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von C.C. Kay GmbH freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung 

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese  AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet C.C. Kay GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §  377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des  Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit C.C. Kay GmbH nach zwingenden  gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.  Pflichten, die C.C. Kay GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer  leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN 

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung  getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Ver- tragspartners ausgeführt werden. 

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kosten- grenzen setzen. 

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. 

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich  abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leis- tungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der  Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. 

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veran- schlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu re- parierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für  Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparatur- auftrages umfasst waren. 

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. 

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen  sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. 

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Auf- wendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. 

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. C.C. Kay GmbH kann bei Auftragserteilung eine an- gemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten 

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw.  der Montage zu sorgen. 

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine  Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen  vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist C.C. Kay GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an einer Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. 

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage 

5.1 Die Angaben von C.C. Kay GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind un- verbindlich. 

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwie- rigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,  höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. 

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesent- licher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit  Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu  machen.

7. erweitertes Pfandrecht 

C.C. Kay GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage C.C. Kay GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde  ohne Einwilligung von C.C. Kay GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt  oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von C.C. Kay GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. 

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

C.C. Kay GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der C.C. Kay GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch  Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die EU-Streitschlichtungstelle, zur Online-Streitbeilegung (OS) kontaktieren.

https://ec.europa.eu/consumers/odr

# GELTENDES RECHT Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

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